Eine eigene Wohnung, eine Villa oder eine Finca auf Mallorca
sind der Traum vieler Menschen quer durch alle Bevölkerungsschichten.
Der Trend zu einer Zweit- oder Ferienresidenz hält
insbesondere auch trotz (oder gerade wegen) der Pandemie an - siehe hierzu auch die beiden Links am Ende dieser Seite.
Eine wesentliche Besonderheit beim Kauf einer Immobilie im
Ausland bzw. auf Mallorca sind jedoch die sich z.T. deutlich von den deutschen
Regelungen unterscheidenden rechtlichen Gegebenheiten. So kommt es z.B. immer
wieder vor, dass in Spanien Baugenehmigungen nicht oder nicht vollständig
vorhanden sind oder dass baurechtliche Verfahren gegen den Verkäufer der Immobilie anhängig sind (das erklärt dann auch manchmal, warum das Traumhaus "supergünstig" angeboten wird...). Ein blauäugiger Immobilienkäufer hat dann in der Folge nicht
wirklich Freude mit der vermeintlichen Traumimmobilie.
Wir haben aus eigener Erfahrung erlebt, dass man sich als
deutscher Immobilienkäufer auf Mallorca durchaus "verloren" vorkommen
kann...
Zumindest bei uns war es so, dass „unser“ Makler ganz offensichtlich eher ein Interesse an der schnellen Vermittlung der Immobilie hatte, als auf unsere Fragen und Informationsbedürfnisse adäquat einzugehen. Die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, einen Anwalt wegen der Prüfung der baurechtlichen Situation einzuschalten, wurde z.B. dergestalt beantwortet, dass dies "normalerweise" nicht wirklich notwendig sei.
Trotz dieser für uns nicht wirklich zufriedenstellenden Antwort haben wir dann parallel einen Anwalt eingeschaltet, der die
bau- und grundbuchrechtlichen Gegebenheiten VOR dem Kauf geprüft hat.So hatten wir bei der Beurkundung ein deutlich besseres Gefühl...
Für die Prüfung der bau- und grundbuchrechtlichen Gegebenheiten verlangen die Anwälte vor Ort i.d.R. 1% der
Kaufsumme, manchmal auch 2% oder mehr (jeweils zzgl. MWSt.).
Auch nicht immer bekannt ist, dass der Käufer nach dem Kauf
in Eigeninitiative (!) fristgerecht eine Grunderwerbsteuererklärung und danach 1 x pro Jahr eine
EKSt.-Erklärung abzugeben hat. Der spanische Fiskus fordert hierzu nicht auf
und wird nur dann aktiv, wenn die Erklärung(en) ausbleiben…
Strom, Wasser, Müll, Versicherung und Einbruchschutz sind weitere
Themen, die nach dem Kauf virulent werden – auch dies haben wir damals alles
selbst recherchieren und regeln müssen.
Warum schildern wir alle diese Unwägbarkeiten und
Begleiterscheinungen, die mit dem Kauf einer Immobilie auf Mallorca verbunden
sind?
Ganz einfach – wir haben nach unseren eigenen Erfahrungen ein Service-Paket zusammengestellt, wonach ein Immobilieninteressent
sein Mallorca-Engagement von Anfang an entspannt und mit einem (sehr) guten Gefühl beginnen
kann.
Dieses Paket beinhaltet die Betreuung durch einen von uns auf Seriosität und Zuverlässigkeit geprüften auf Mallorca ansässigen deutschen Makler, der dem Kunden aus den unzähligen Angeboten die auf den Käuferwunsch abgestimmte(n) genau passende(n) Traumimmobilie(n) herausfiltert. Dieser Makler weiß, dass die Investition in eine Immobilie auf Mallorca für den Kunden etwas "Besonderes" ist und er beantwortet deshalb gerne und bereitwillig alle Fragen, die dem Kunden wichtig sind.
Ist das Traumobjekt dann identifiziert und haben sich die Kaufabsichten konkretisiert, prüft einer
unserer auf Mallorca praktizierenden und dort als Abogado zugelassenen Vertragsanwälte vor Ort die bau- und grundbuchrechtlichen
Gegebenheiten, formuliert rechtssicher den Kaufoptionsvertrag und anschließend
den Kaufvertrag. So wird sichergestellt, dass das Traumhaus nach dem Kauf keine
unliebsamen Überraschungen offenbart...
Parallel übernimmt einer unserer
Kooperations-Steuerberater, der seinen Sitz ebenfalls auf Mallorca hat, nach dem Kauf die Erstellung der
Grunderwerbsteuererklärung und zusätzlich die Einkommensteuererklärung für das
erste Jahr. Eine solche Einkommensteuererklärung ist von jedem nichtresidenten Immobilieneigentümer abzugeben - selbst dann, wenn mit der Immobilie keine Mieteinnahmen erzielt, sondern diese ausschließlich selbstgenutzt wird.
Die Ummeldungen für Strom, Wasser und Müll und die Unterstützung
bei der Auswahl der passenden Gebäude- und Hausratversicherung sowie Support bei der Anschaffung oder Anmietung einer geeigneten Alarmanlage sind ebenfalls in unserem Paket
enthalten. Konditionen: Sie zahlen nur dann, wenn Sie auch ein Objekt
kaufen (die Maklerprovision zahlt in Spanien übrigens der VERKÄUFER). Wenn es der Makler wider Erwarten doch nicht schaffen sollte, Ihnen Ihre Traumimmobilie zu präsentieren und es nicht zu einem Kauf kommt, fallen für
Sie keine Kosten für unsere Aktivitäten an (Anmerkung: Flug, Hotel
und Mietwagen im Zusammenhang mit den Objekt-Besichtigungen bzw. mit dem Beurkundungstermin organisieren Sie bitte in Eigenregie. Selbstverständlich sind wir Ihnen jedoch auch hier auf Wunsch bei der Buchung behilflich).
Wenn es zu einem Kauf kommt,
fallen für die oben beschriebenen Anwalts- und Steuerberaterleistungen sowie
für die Unterstützungen bei den Themen
Strom/Wasser/Müll/Versicherung/Einbruchschutz lediglich 0,95% der Kaufsumme,
mindestens jedoch 3.000 € + MWSt. an.
Recherchieren Sie gerne selbst - Sie werden in aller Regel bereits für die anwaltliche Prüfung in aller Regel (und z.T. deutlich) mehr zahlen, als für unser gesamtes Service-Paket.