Eines unserer ganz speziellen Kompetenzfelder ist die Planung
und Umsetzung von "geräuschlosen"Personalreduzierungsmaßnahmen.
Dabei werden alle betrieblichen Interessensgruppen (Geschäftsführung,
Führungskräfte, Betriebs- bzw. Personalrat und Mitarbeiter) adäquat und in
der jeweils gebotenen Intensität in den Abbauprozess mit eingebunden. Die Trennungsgespräche selbst werden sehr behutsam und gleichzeitig
stringent mit dem Ziel der Vermeidung arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen
geführt.
Wir treten den Mitarbeitern, mit denen wir sprechen, mit großem Respekt, mit Achtung und Offenheit entgegen. Niemals "überreden" wir Mitarbeiter, bereits im Erstgespräch vorschnell einen Aufhebungsvertrag o.ä. zu unterschreiben. Wir raten im Gegenteil dazu, das Gespräch zunächst einmal "sacken" zu lassen und wir raten den Mitarbeitern dabei auch ausdrücklich, dass sie sich vor einer Entscheidung fachkompetent beraten lassen. Nur wenn auch der Mitarbeiter nach einer entsprechend behutsamen Ansprache im weiteren Verlauf überzeugt ist, das seine Zukunft nicht mehr beim aktuellen Arbeitgeber liegt, ist eine anständige, faire und für beide Seiten zumutbare Trennung möglich.
In aller Regel gelingt es uns, sehr zeitnah mit den vom Abbau
betroffenen Mitarbeitern eine einvernehmliche und vor allem
"geräuschlose" Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu
vereinbaren.
Dabei erreichen wir - selbst in "schwierigen" oder als
"aussichtslos" beschriebenen FällenErfolgsquoten von deutlich
über 80% bis teilweise sogar 100%.
Einvernehmlich. Ohne negative Presse. Und
ohne Gerichtsverfahren.
Die vorstehend genannte sehr hohe Erfolgsquote wird über ein
durch und durch professionelles Trennungsmanagement erreicht. Hierbei erfolgt wie vorstehend beschrieben eine behutsam
moderierte, kommunikationsorientierte "konstruktive Konfrontation"
der betreffenden Mitarbeiter mit der Trennungsabsicht des Unternehmens.
Oberste Handlungsmaximen in dieser schwierigen und außerordentlich sensiblen
Materie sind: Authentizität, Offenheit, Fairness und - daraus folgend
- Glaubwürdigkeit.
Unsere "besondere Vorgehensweise" in dieser
problembehafteten Materie hat inzwischen auch wiederholt in der Fachpresse
Beachtung gefunden. So wurde in einer bundesweit erscheinenden renommierten
Fachzeitschrift für Personalwesen ("Arbeit und Arbeitsrecht") vor einiger Zeit ein Artikel publiziert, der sich mit
der von uns praktizierten sensiblen, konsens- und kommunikationsorientierten
Vorgehensweise beim Abbau von Mitarbeitern befasst.
Diese Vorgehensweise wurde mit dem Prädikat "best practice"
(also vorbildlich und innovativ bzw. state of the art) versehen.
Auch das ebenfalls bundesweit erscheinende renommierte
"BANKMAGAZIN" hat bereits über diese spezielle Tätigkeit
berichtet. Das mit entscheidende Argument für unsere Tätigkeit benennen die
Autoren dabei am Ende des Artikels: "Rechtssicherheit" - der
unterzeichnete Aufhebungsvertrag beseitigt sofort das bei einer formalen
Kündigung monate- oder jahrelang drohende Damoklesschwert einer evtl. Weiterbeschäftigung,
sofern eine Kündigung in der 2. oder 3. Instanz keinen Bestand haben sollte.
Darüber hinaus hat auch das zentrale Mitteilungsorgan der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, die BANKINFORMATION, das Thema aufgegriffen und unsere besondere Herangehensweise an diese sensible Thematik in einem ausführlichen Bericht dargestellt.