» Auslagerung von
-
wiederkehrenden Tätigkeiten (z.B. Zeugniserstellung,
Bestätigungen,
etc.) oder
- Projekttätigkeiten (z.B. Erstellung
Personalentwicklungskonzeption,
etc.) oder
- HR-Teilbereichen (z.B. Auslagerung
Recruiting, Übernahme betriebliches
Eingliederungsmanagement,
etc.)
» Sofortige Verfügbarkeit und
Nutzung von Spezialistenwissen in allen bzw. in ausgewählten Bereichen
operativer Personalarbeit
» kein (kostenintensives)
Vorhalten eigener Kapazitäten für das auslagernde Unternehmen mehr
notwendig
» Kostentransparenz durch Umwandlung von Fixkosten in
beschäftigungsabhängige variable Kosten. Gezahlt wird nur für
effektive
Arbeitsleistung - keine urlaubs-, krankheits- oder seminarbedingten
Ausfallzeiten belasten das Personalkostenbudget
» in aller Regel wird durch
die Auslagerung eine Kostenersparnis gegenüber einem fest angestellten
Personalreferenten
oder –sachbearbeiter erzielt
Wie?
» Intensive Abstimmung mit dem
Klienten über Inhalt und Umfang der auszulagernden Tätigkeiten; erst
nach vollständiger
Übereinstimmung der beiderseitigen Vorstellungen erfolgt die gezielte
Auslagerung
operativer Personalarbeit auf den externen Dienstleister
»
Integration in bzw.
Verzahnung mit der bestehenden Ablauforganisation des Personalbereiches
des
Auftraggebers
» Jederzeitige Erreichbarkeit
des externen Beraters/Mitarbeiters über
moderne
Kommunikationsmittel (Telefon, Mail, Fax)
» bei Bedarf selbstverständlich
auch Präsenz des Beraters vor Ort
Im Detail:
In Zeiten
rückläufiger Erträge bei gleichzeitig stagnierenden Kostenblöcken kommt der Konzentration auf das Kerngeschäft und der
systematischen Ausschöpfung bestehender Rationalisierungspotentiale
weiterhin eine hohe Bedeutung zu.
Gerade in
mittleren und mittelständischen Unternehmen zeigt die Erfahrung, dass zumindest
Teile der Personalarbeit auf einen externen Personaldienstleister übertragen
werden können, ohne dass dies zu qualitativen oder zu sonstigen Beeinträchtigungen
in der Ablauforganisation des auslagernden Unternehmens führt.
Oftmals
geht mit einer solchen Auslagerung auch eine spürbare Kostenersparnis einher, da der externe Dienstleister für
eine konkret vereinbarte Tätigkeit und nicht für ein Zeitbudget bezahlt wird.
Urlaubs-, krankheits- oder seminarbedingte Ausfallzeiten werden vom
Auftraggeber nicht finanziert, es wird ausschließlich die konkret erbrachte
Leistung honoriert.
Durch
eine der Auslagerung vorgeschaltete intensive
Abstimmung mit dem Klienten wird sichergestellt, dass die Auslagerung der
betreffenden Aufgabengebiete nur dort erfolgt, wo sinnvolle und vor allem praxistaugliche
Lösungsansätze geboten werden können. Im Idealfall werden dadurch nach
Möglichkeit sowohl schlankere Strukturen als auch eine höhere
Effizienz im Personalbereich erreicht.
Der wesentliche Vorteil der Auslagerung von Personalarbeit
liegt in der sofortigen Verfügbarkeit und Nutzung von vorhandenem
Spezialistenwissen in dem betreffenden Aufgabenbereich, ohne dass von
Seiten des auslagernden Unternehmens eigene (kostenintensive) Kapazitäten
vorgehalten werden müssen. Dadurch entstehen lediglich sich an der
tatsächlichen Beschäftigung des externen Dienstleisters orientierende variable
Kosten.
Auslastungsunabhängige
Fixkosten entfallen komplett. Der für den ausgelagerten Teilbereich
zuständige Berater ist jederzeit
über moderne Kommunikationsmittel für den Klienten erreichbar, Einsätze vor Ort sind selbstverständlich nach Abstimmung
möglich.
Entsprechend den
individuellen Wünschen und Vorstellungen des Klienten
erfolgt entweder
» eine "full-service-Lösung",
bei welcher die komplette operative Personalarbeit
auf den externen Dienstleister ausgelagert wird
» oder es erfolgt eine dauerhafte
oder temporäre Unterstützung in einem genau definierten personalrelevanten Teilbereich
(z.B. dauerhafte Auslagerung der Recruiting-Funktion)
» oder es
erfolgt eine Abarbeitung einer konkreten Projektaufgabenstellung (z.B.
Zusammenführung fusionsbedingt unterschiedlicher Altersversorgungssysteme oder
Gehaltsstrukturen, Erstellung einer Personalentwicklungskonzeption, Erarbeitung
von Unternehmens- oder Führungsleitlinien, etc.)
Fazit:
Mit der
Auslagerung betrieblicher Personalarbeit wird in aller Regel sowohl unter
qualitativen als auch unter pekuniären Gesichtspunkten eine spürbare
Verbesserung gegenüber dem status quo erreicht. Auch vor dem Hintergrund der
strategisch wichtigen und richtigen Auslagerung nicht zum Kerngeschäft gehörender
Randaktivitäten ist die Auslagerung von Personalarbeit eine intelligente und in
sich stimmige Lösung.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuell auf die
Belange und Gegebenheiten Ihres Hauses zugeschnittenes Angebot - sprechen Sie uns an!